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Geplantes Solarfeld Arnschwang

Solarfeld Arnschwang

Regionale Erneuerbare Energie für alle

Allgemein:

Die Energiewende muss flächendeckend in Bayern erfolgen. In der Gegend um den Bayerischen Wald sind Solarparks bisweilen aber eher selten zu sehen. Damit der notwendige Ausbau nicht von auswärtigen Investoren ausgeführt wird, möchte ein Gemeindebürger gemeinsam mit der EFFIZIENZ-HAUS-PLUS GmbH tatkräftig mit anpacken und einen Solarpark auf seiner eigenen landwirtschaftlichen Fläche realisieren. Wichtig ist dem Grundstückseigentümer auch, die regionale Wertschöpfung zu verbessern und die Bürger und Betriebe der Region mit bezahlbarer Energie zu versorgen.

Die Veröffentlichung auf dieser Website soll den Bürgern eine wichtige Möglichkeit bieten, sich über das Projekt zu informieren und ihre Einschätzung, Anregungen, aber auch mögliche Bedenken zu äußern.

Standort:

Die landwirtschaftliche Fläche, für das geplante Vorhaben in der Gemeinde Arnschwang, befindet sich unweit der Ortschaft Grasfilzing östlich von Cham und ist laut StMELF der PV-Förderkulisse (EEG) ein benachteiligtes Gebiet. Auf dieser Fläche wird bisweilen hauptsächlich Mais für Biogasanlagen angebaut, jedoch ist der Energieertrag bei Maisanbau für Biogasanlagen bis zu 40 Mal geringer als der Energieertrag von Photovoltaik pro Hektar. Der mögliche Einspeisepunkt für den auf dieser Fläche zukünftig produzierten Strom in das Netz befindet sich im ca 6,5 Kilometer entfernten Umspannwerk Furth im Wald.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/bioenergie#iLUC

 

Einklang mit der Natur

Im Einklang mit der Natur und in Bürgerhand

Gemeinde, Bürger und Wertschöpfung:

Der geplante Solarpark soll als EEG-Anlage errichtet werden, wodurch gemäß § 6, EEG 2022 die Standortgemeinde mit 0,2 Cent/ kWh am Ertrag beteiligt werden kann. Bei einer voraussichtlichen Stromerzeugung in Höhe von 14.560.000 kWh/a bedeutet das für die Gemeinde Arnschwang pro Jahr Einnahmen von knapp 30.000 € und in 20 Jahren rund 600.000 €, die der Gemeindekasse beispielsweise zur Ortsentwicklung zur Verfügung stehen. Zudem wird die Gewerbesteuer an die Gemeinde Arnschwang abgeführt.

Darüber hinaus sollen Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung im Laufe der Projektentwicklung untersucht werden.

Naturschutz und Naherholung:

Der geplante Solarpark Arnschwang würde aktiv zur Begrenzung des Klimawandels beitragen und pro Jahr etwa 6.800 Tonnen CO2 einsparen (im Vergleich zum herkömmlichen Strommix).

Solarfelder können einen wahren Schatz für die stark bedrohte Artenvielfalt darstellen, wenn sie als Solarfeld-Biotope im Einklang mit der Natur gestaltet und gepflegt werden. Mit dem von den regionalwerken entwickeltem Prinzip „EULE – Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landwirtschaftsverträgliche Energiewende“ kann neben einer erneuerbaren Stromproduktion auch die Schaffung eines wichtigen Trittsteinbiotops für regional typische Tier- und Pflanzenarten erfolgen, die in der heutigen Kulturlandschaft oft nur noch wenige Rückzugsflächen haben. Angepasste Pflegemaßnahmen sind ebenfalls wichtiger Bestandteil des EULE-Konzeptes. Mit dieser sinnvollen Doppelnutzung wird zudem das begrenzte Schutzgut Boden geschont und der gesamte Boden-Wasser-Haushalt kann sich langfristig erholen.

Wie geht es weiter?

Der Antrag auf Vorbescheid nach Art. 71 BayBO wurde am 08.09.2022 in digitaler Form beim Landratsamt Cham gestellt, mit folgender Fragestellung:
„Der Antragsteller möchte mit der Bauvoranfrage rechtlich verbindlich klären, ob die Gemeinde bereit ist, die Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauBG durchzuführen und ob die Genehmigungsbehörde dem Verfahren, bzw. dem Vorhaben zustimmen wird“.

Hierbei wurde bereits darauf verwiesen, dass das Projekt nach „EULE“ zertifiziert werden wird.
Bei der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober konnte das gemeindliche Einvernehmen zunächst noch nicht erteilt werden.

Bei der Gemeinderatssitzung am 20. März 2023 wurde nun der Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren beschlossen. Nun gilt es einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abzuschließen, um dann die Bauleitplanung auf den Weg zu bringen.

Haben Sie Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge zum geplanten Projekt?
Dann schreiben Sie uns gerne

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