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Regionalwerk Neu-Ulm

Zehn Kommunen, Bellenberg, Buch, Illertissen, Kellmünz an der Iller, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn aus dem Landkreis Neu-Ulm wollen die Energiewende im Sinne der Bürger gestalten und aus diesem Grund ein gemeinsames Unternehmen, das Regionalwerk Neu-Ulm, gründen. Mit dieser interkommunalen Energiegesellschaft sollen alle Bürger vor Ort profitieren und auch die damit verbundene Wertschöpfung und finanziellen Gewinne für die Region gesichert werden. Vor diesem Hintergrund wird auch eine enge Zusammenarbeit mit der ILE Iller-Roth-Biber Bürgerenergie eG angestrebt.

Im ersten Schritt soll sie den Ausbau der regenerativen Energieerzeugungsanlagen, vorrangig Solar- und Windparks, organisieren. Zukünftig sind weitere Geschäftsbereiche denkbar, wie beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung und Betriebe mit günstigem Strom aus eigenen Anlagen. Daseinsvorsorge für alle und eine bezahlbare Energieversorgung werden dadurch großgeschrieben.

Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen. Aus diesem Grund benötigen die teilnehmenden Kommunen die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, um notwendige Flächen für den Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen pachten zu können. Wichtig ist, dass die Belange unserer Landwirtschaft sowie des Naturschutzes und weiterer Themenbereiche mit einem Regionalwerk bestmöglich geschützt werden sollen. Mit dem geplanten Regionalwerk wollen die Kommunen die Energiewende vorausschauend planen und steuern. Es soll keine zusätzliche Flächenkonkurrenz geschaffen werden. Stattdessen wird der Fokus auf einen nachhaltigen Umgang mit unserer Landschaft gelegt, die wir für nachfolgende Generationen erhalten müssen.

„Die nachhaltige Energiewende ist eine große Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Deshalb ist es entscheidend, dass die Gemeinden im Sinne der Daseinsvorsorge als Vorreiter agieren und den ersten Schritt wagen, ein gemeinsames Regionalwerk zu gründen.“

Jürgen Eisen
Erster Bürgermeister Stadt Illertissen

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin von Flächen in den zehn Kommunen und interessieren sich für die Verpachtung an das geplante Kommunalunternehmen zur Nutzung als Solarpark?

Melden Sie gerne Ihre Potenzialflächen über das nachfolgende Eingabeformular. Anhand unserer Kartendarstellung erhalten Sie einen Einblick über die Flächenkulisse und besonders interessante Standorte. Der Fokus des geplanten Regionalwerks liegt grundsätzlich in den baurechtlich privilegierten und EEG-förderfähigen Standorten. Darüber hinaus können Sie aber auch weitere Flurstücke melden, die für den Ausbau der Energiewende in Frage kommen. Falls Sie an einer doppelten Flächennutzung interessiert sind, bspw. als Agri-PV (landwirtschaftlich) oder Biodiv-PV (ökologisch), dann melden Sie uns das gerne über das Formular.

Wie geht es anschließend weiter? Gemeinsam mit den Experten des regionalwerke-Teams untersuchen wir die eingehenden Flächenmeldungen hinsichtlich ihrer Eignung für die Energiewende. Im Anschluss daran und mit Ihrer Zustimmung beginnt für aussichtsreiche Standorte die Projektentwicklung, in der Sie über alle Schritte informiert werden. In dieser Zeit würde die Standortkommune auch den Pachtvertrag mit Ihnen abschließen, stellvertretend für das künftige Regionalwerk Neu-Ulm.

Sprechen Sie gerne auch mit Ihren Nachbarn und Eigentümern angrenzender Flächen, ob diese ebenfalls an einer Verpachtung interessiert sind. Denn mit zunehmender Größe, ab fünf bis zehn Hektar, können besonders interessante Projekte entstehen.

Interaktive Karte der Region mit Flurstücksgrenzen und markierten Flächen mit besonderem Status

    Geodaten:
    © Bayerische Vermessungsverwaltung (2024) – www.geodaten.bayern.de
    © Bayerisches Landesamt für Umwelt (2024) – www.lfu.bayern.de
    © Bayerische Vermessungsverwaltung, GeoBasis-DE / BKG 2023 – Daten verändert

    Formular zur Meldung von potentiellen Flächen für PV-Anlagen:

      Die Pflichtfelder (u.a. Geburtsdatum) sind zwingend nötig für die folgende Netzverträglichkeitsprüfung beim Verteilnetzbetreiber. Bitte tragen Sie zusammenhängende Flurnummern und die gesamte Flächengröße ein, getrennte Flurstücke bitte getrennt absenden, dazu ggf. die Seite aktualisieren.

        Die Verarbeitung der Daten und die anschließende PV-Projektentwicklung erfolgen durch die regionalwerke GmbH & Co. KG im Auftrag der ILE Iller-Roth-Biber. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann per Email an info@regionalwerke.com jederzeit zurückgenommen werden.

          Fragen und Antworten zur Flächenmeldung

          Meine potenzielle Fläche ist weder baurechtlich privilegiert, noch befindet sie sich in einem EEG-förderfähigen Gebiet. Soll ich die Fläche überhaupt melden?

          Selbstverständlich kann diese Fläche gemeldet werden und der fehlende EEG-Status/die fehlende Privilegierung ist grundsätzlich kein Problem. Die Fläche kann auch sehr gerne als Agri-PV gemeldet werden, wenn dies für den Eigentümer vorstellbar ist. Eine Agri-PV-Anlage hat nicht nur den Vorteil, dass der Landwirt die Fläche weiter bewirtschaften kann, sondern auch unter Umständen eine bessere EEG-Vergütung. Agri-PV-Anlagen fallen automatisch in das EEG.

          Ich möchte eine Fläche melden, bin aber selbst nicht der Eigentümer. Wie soll ich vorgehen?

          Unter der Voraussetzung, dass der Flächeneigentümer bekannt ist und von der Meldung Bescheid weiß, darf die Fläche gerne gemeldet werden. Beispielsweise möchte man für ein Elternteil die Fläche melden. Dazu werden im Flächenmelde-Portal der Name und die Anschrift des Flächeneigentümers eingetragen, da im Kontrollkästchen bestätigt werden muss, dass man im Eigentum der Fläche ist. Unter E-Mail und Telefon wird dann der Kontakt des Ansprechpartners (=Antragssteller) eingetragen.

          Die Fläche befindet sich im Eigentum mehrerer Personen/Parteien. Wie soll die Flächenmeldung erfolgen?

          Für die Meldung im Flächenmelde-Portal ist es ausreichend, wenn ein Eigentümer die Flächenmeldung durchführt. Für die bei Potentialflächen benötigte Vollmacht für die Einspeiseanfrage reicht es ebenfalls, wenn diese nur von einem der Eigentümer ausgefüllt und unterzeichnet wird.

          Für den späteren Pachtvertrag sind dann alle Flächeneigentümer zur Unterschrift notwendig.

          Wie erfolgt der Umgang mit bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen?

          Aktuelle Pächter sollten frühzeitig über das Interesse eines Verpächters an einem Solarpark informiert werden. Falls der Pächter auf die Nutzung der Fläche angewiesen ist, besteht die Möglichkeit eine Agri-PV-Anlage zu errichten und eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Falls der Pächter an einer weiteren Nutzung nicht interessiert ist, wird ein Aufhebungsvertrag und eine finanzielle Entschädigung vereinbart.

          Welche Beteiligungsformate an den Projekten sind möglich?

          Neben der Standortgemeinde, die ein Optionsrecht zur Beteiligung an einem Solarpark in Höhe von 51% hat, besitzt auch der Flächeneigentümer ein solches Optionsrecht, über 49% der Anteile. Sofern der Flächeneigentümer sein Optionsrecht nicht (in vollem Umfang) ausüben möchte, können sich weitere Gemeinden, die am Regionalwerk beteiligt sind, in dieser Höhe an dem Solarpark beteiligen.

          Wie hoch ist die Rendite/Dividende?

          Die Höhe der Eigenkapital-Rendite ist stark abhängig von diversen Parametern und kann erst nach genaueren Bewertungen kalkuliert werden. Einfluss nehmen dabei hauptsächlich die Kreditkonditionen für das Fremdkapital, die Projektgröße, die Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt und die Höhe der EEG-Vergütung, bzw. der Einnahmen.

          Wie sieht der Zeitplan ab Beginn der Flächenmeldung bis Baubeginn aus und ab wann kann mit Pachtzahlungen gerechnet werden? Wann erfolgt die Gründung des Regionalwerkes?

          Pachtzahlungen werden erst mit dem Inbetriebnahmezeitpunkt fällig und im ersten Jahr anteilig 1/12 für jeden begonnenen Monat. Darüber hinaus werden Pachtzahlungen zu Beginn eines Pachtjahres bezahlt.

          Das Regionalwerk Neu-Ulm kann im Sommer/ Herbst 2025 gegründet werden. Sofern die Standortgemeinden potentieller Projekte bereits im Vorfeld mit dem Genehmigungsverfahren beginnen, können mögliche Projekte zeitnah nach der Regionalwerks-Gründung starten. Im privilegierten Genehmigungsverfahren dauert es ca. 3-4 Monate bis zum Erhalt des Baurechts und im gewöhnlichen Bauleitplanverfahren 9-12 Monate.

          Was passiert, wenn das Regionalwerk nicht gegründet wird?

          Falls das Regionalwerk Neu-Ulm nicht gegründet wird, dann kann die Standortgemeinde das Projekt selbst umsetzen. Sollte die Gemeinde allerdings kein Interesse haben, dann kann es das Projektrecht an den Flächeneigentümer oder einen Dritten (bspw. Bürgerenergiegenossenschaft) veräußern.

          Geht bei Umsetzung einer PV-Freiflächenanlage auf meiner Fläche der Ackerstatus verloren?

          Der Ackerstatus bleibt erhalten. Im Rahmen der Baugenehmigung wird festgehalten, dass die Fläche im Anschluss an die Nutzung als Solarpark wieder der ursprünglichen Nutzung, einer intensiven ackerbaulichen Nutzung, zurückgeführt wird. Landwirtschaftliche Förderprogramme, wie GAP, können genutzt werden, wenn eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung erfolgt. Auch eine Schafbeweidung ermöglicht GAP-Zahlungen, da diese durch einen Solarpark nicht negativ beeinträchtigt wird.

          Hier der Link dazu: https://www.bbh-blog.de/alle-themen/neue-regelung-in-bayern-grundsteuer-a-fuer-mit-freiflaechen-photovoltaikanlagen-bebaute-grundstuecke/

          Verliere ich meinen Status der landwirtschaftlichen Fläche, wenn nach 20 Betriebsjahren der PV-Freiflächenanlage sogenannten „rote Liste“ Tier- und Pflanzenarten festgestellt werden können?

          Ein Biotop wird sich nur in wenigen Ausnahmefällen entwickeln, beispielsweise wenn Biotopstrukturen aktiv angelegt werden und sich ein Lieferbiotop in der Nähe befindet. Wenn beides nicht der Fall ist und beispielsweise baurechtlich notwendige Ausgleichsmaßnahmen auch nur in den Randbereichen errichtet werden, dann kann eine Rückkehr zur ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung ohne Probleme erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Rückbaus von Biotopstrukturen und die Neuschaffung auf einer anderen Fläche.

          Welchen Status hat eine Fläche mit einer PV-Freiflächenanlage?

          Der Flächenstatus im Rahmen einer Baugenehmigung lautet „Sondergebiet zur PV-Stromerzeugung“ und dieser Status ist auf die Dauer der genehmigten Betriebslaufzeit beschränkt.

          Falls die Antwort auf Ihre Frage noch nicht dabei ist, melden Sie sich gerne bei:
          Andreas Probst, Regionalmanager der ILE Iller-Roth-Biber
          (08337 9002974, probst@illertissen.de)